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Für private Finanzierungen nach dem 2. November 2002 bis Mitte 2010 weist die ARD Sendung Plus Minus (vom 16. Januar) auf diese Möglichkeit zurecht hin. Der Bundesgerichtshof hat eine soggenannte Widerrufsbelehrung eines Bankvertrages geprüft und als fehlerhaft festgestellt. Diese Formularformulierung habe eben mehrere Banken in einer Vielzahl von Verträgen verwendet.

Eine falsche Widerrufsbelehrung kann ein ewiges Widerrufsrecht des Darlehensvertrages zu Folge haben. – Dem Verbraucher kann dies bares Geld bringen!

Ob Banken, Hypothekenbanken oder Bausparkassen: Ist die Widerrufsbelehrung im Vertrag nicht deutlich hervorgehoben oder vom Inhalt nicht klar und deutlich formuliert, entsteht ein sogenanntes „ewiges Widerrufsrecht“. Mit der Folge, dass der Verbraucher den Vertrag auch Jahre nach dem Abschluss widerrufen kann und der Vertrag rückabzuwickeln ist gemäß § 355 BGB.

Banken deren Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist können so gezwungen werden, den Darlehensvertrag rückabzuwickeln.

Wurde ein privater Kreditvertrag nach dem 2. November 2002 geschlossen, egal ob es sich um die Baufinanzierung oder anderen Anschaffungen handelt, kann diese oft teure Finanzierung (jetziger Bauzins ca. 1,5 / 5 Jahre) bei einer falschen Widerrufsbelehrung auch jetzt noch widerrufen werden.

Selbst wenn der Kredit bereits abgelöst wurde, kann der Kunde bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung (ewiges Widerrufsrecht) widerrufen werden. – Und das zahlt sich ebenfalls in barer Münze aus. Das rechnet sich vor allem für Verbraucher, die eine Rechtsschutzversicherung haben. Die Versicherung trägt in der Regel das Kostenrisiko des Rechtsstreites. Jedem Verbraucher ist zu empfehlen, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg hat eine Vielzahl von Darlehnsverträge überprüft und kommt zum Ergebnis, dass zweidrittel der verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Der Anwalt kann Ihnen genauestens Auskunft geben.

Der Schuldner kann hier ggfs. Geld zurückbekommen und jedenfalls eine neue Finanzierung zu den heute günstigen Zinsen abschließen.


Kirsten Stuhlmann            Gunnar Stuhlmann
Rechtsanwältin                   Rechtsanwalt

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Was die Presse sagt

Auch der Nachrichtensender n-tv beafasste sich bereits mit diesem Thema: "Wer sein Haus durch einen neuen Kredit günstiger finanzieren will, von dem verlangt die Bank eine Art Strafe für das entgangene Geschäft - die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Manchmal sind das Zehntausende Euro. Doch wer Fehler bei der Widerrufsbelehrung entdeckt, zahlt keinen Cent für die Vertragsaufhebung, sagen Verbraucherschützer. Für Häuslebauer ein lohnendes Geschäft."

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Ihre Rechte als Automobilkäufer können sein, dass Sie das Fahrzeug zurückgeben, eine Kaufpreisminderung erhalten, oder, dass der Hersteller Schadensersatz leisten muss. All diese Rechte können Ihnen zustehen. Hierbei ist es wichtig, dass Ihre Ansprüche nicht verjährt sind. Bei Neuwagen beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre, bei Gebrauchtwagen ein Jahr. Geht man von einer vorsätzlichen, sittenwidrigen Schädigung aus, läuft die Frist für eine Auseinandersetzung mit dem PKW-Hersteller ab Kenntnis. Dies bedeutet, dass alle Autokäufer, welche die betroffenen Autos ab 2012 erworben haben, eine Chance haben, rechtlich sich gegen das Verhalten des Automobilherstellers zu wehren.

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